FAQ für Unternehmer im Falle eines ungeordneten Brexits

Das Bundeszentralamt für Steuern informierte am 29.03.2019 am Beispiel von 5 Fragen darüber, wie im Falle eines ungeordneten Brexits mit der Zusammenfassenden Meldung und der Umsatzsteueridentifikationsnummer (bei Dienstleistungen und innergemeinschaftlichen Lieferungen) nach GB verfahren werden muss.

Auch wenn es im Moment eine kleine Verschnaufpause beim Brexit gibt, eine Einigung zu einem geordneten Brexit (mit entsprechender Übergangsphase) ist noch nicht in Sicht. Die Empfehlungen des Bundeszentralamtes für Steuern können also nach wie vor zum Tragen kommen.

Lesen Sie auf den Seiten des Bundeszentralamtes die Meldung "FAQ Unternehmer bei ungeordnetem Brexit".