EU-weit: Verordnung zum digitalen EU Covid-Zertifikat in Kraft

Am 01. Juli trat die Verordnung zum COVID-19-Zertifikat der EU in Kraft. Das digitale EU Covid-Zertifikat ("EU Covid-19 Digital Certificate") soll das sichere Reisen auch während der Corona-Pandemie innerhalb der EU erleichtern. Die EU-Schnittstelle (Gateway), mit der Zertifikate grenzüberschreitend überprüft werden können, ist jetzt in Betrieb.

Mitgliedstaaten, die zusätzliche Zeit benötigen, erhalten nach dem 01. Juli eine Übergangsfrist von sechs Wochen für die Ausstellung von Zertifikaten. Der gelbe Impfausweis ist auch weiterhin gültig. Alle Informationen und einen ausführlichen Fragen-Antworten-Katalog finden Sie auf der Seite der Europäischen Kommission in deutscher Sprache.



Quelle: EU-aktuell



(BHI NL 06/2021)