EU startet Initiative für gerechte Mindestlöhne

Die Europäische Kommission will ein Verfahren einführen, das einen EU-weiten Mindestlohn ermöglicht. Es gibt dazu bereits erste Überlegungen, in die Arbeitgeber und Gewerkschaften eingebunden werden sollen. Ziel ist, Tarifverhandlungssysteme zu fördern und einen Konsens der Sozialpartner zu finden, der Bürgerinnen und Bürgern der EU einen angemessenen Lebensstandard gewährleistet. Darüber hat die Europäische Kommission, Vertretung in Deutschland, in den EU-Nachrichten 01-2020 berichtet.

Lesen Sie hier die Pressemeldung:

Die EU-Kommission hat erste Überlegungen zu fairen Mindestlöhnen in der Europäischen Union vorgestellt. „Jeder Arbeitnehmer muss über einen Lohn verfügen, der einen angemessenen Lebensstandard gewährleistet“, mahnte Nicolas Schmit, EU-Kommissar für Beschäftigung und soziale Rechte in Straßburg

„Es sind Maßnahmen auf EU- und nationaler Ebene erforderlich, damit sich unsere künftigen Arbeitskräfte entfalten können“, erklärte Schmit mit Blick auf die Umwälzungen durch demografischen Wandel, Digitalisierung und Dekarbonisierung der Wirtschaft.

Mit ihrer jetzt vorgelegten Initiative will die EU-Kommission einen Dialog zwischen den Sozialpartnern einleiten. Erste konkrete Gesetzesvorschläge sollen nach den Konsultationen mit Arbeitgebern und Gewerkschaften erfolgen. Die Kommission setzt dabei in ihren Überlegungen nicht auf einen EU-weiten einheitlichen Mindestlohn, sondern auf ein geregeltes Verfahren. Sie möchte sicherstellen, dass alle Systeme angemessen sind und die um-fassende Konsultation der Sozialpartner vorsehen. Mindestlöhne sollten „im Einklang mit den nationalen Traditionen durch Tarifverträge und Rechtsvorschriften festgelegt werden“, stellte Schmit klar. „Es gibt keinen Plan für einen europaweit einheitlichen Mindestlohn“, betonte er und fügte hinzu: „Wir müssen einen Konsens finden, der hohe Standards bei der Lohnfestsetzung fördert und gleichzeitig die schrittweise wirtschaftliche und soziale Konvergenz in der EU unterstützt, die Tarifverhandlungssysteme fördert und die Autonomie der Sozialpartner achtet.“

Derzeit gibt es in 22 der 28 EU-Mitgliedstaaten einen Mindestlohn. Sie reichen von 11,97 Euro pro Stunde in Luxemburg bis zu einem Stundenlohn von 1,72 Euro in Bulgarien. In Deutschland wurde der Mindestlohn mit Beginn des Jahres auf 9,35 Euro pro Stunde erhöht.

Die EU-Staaten Dänemark, Schweden, Finnland sowie Italien, Österreich und Zypern haben keine gesetzlich festgelegten Mindestlöhne.

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Quelle: Nachrichten der EU 01/2020