EU-Produktsicherheitsverordnung ist veröffentlicht
Am 23. Mai 2023 hat die EU die Verordnung Nr. (EU)2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit veröffentlicht, mit der strengere Sicherheitsvorschriften, für online als auch für offline verkaufte Produkte eingeführt werden. Mit der Verordnung wird die Marktüberwachung für unsichere Produkte verbessert, gleichzeitig werden die Verbraucherrechte für Käuferinnen und Käufer unsicherer Produkte gestärkt.
Konkret bedeutet das:
- Online-Marktplätze müssen mit den Marktüberwachungsbehörden zusammenarbeiten, wenn sie auf ihrer Plattform ein gefährliches Produkt entdecken, und sie müssen eine zentrale Kontaktstelle angeben, die für Produktsicherheit zuständig ist.
- Online-Marktplätze können künftig per Anordnung von den Marktüberwachungsbehörden dazu verpflichtet werden, gefährliche Produkte von ihren Plattformen zu nehmen oder den Zugang dazu zu sperren.
- Einheitliche Überwachungsvorschriften gelten für den gesamten Binnenmarkt, für alle Produkte.
- Hat sich ein Produkt als unsicher erwiesen, müssen die Wirtschaftsakteure unverzüglich Korrekturmaßnahmen ergreifen und die Marktüberwachungsbehörden sowie die Verbraucherseite informieren.
- Muss ein Produkt zurückgerufen werden, haben Verbraucherinnen und Verbraucher Anspruch auf Reparatur, Ersatz oder Erstattung (und sie können zwischen mindestens zwei dieser Optionen wählen).
- Wirtschaftsakteure sollen eine für online und offline verkaufte Produkte verantwortliche Person benennen, die – unabhängig von der Herkunft der Produkte – dafür sorgt, dass technische Unterlagen, Anleitungen und Sicherheitsinformationen zur Verfügung stehen.
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Quelle: Bayern Innovativ
(BHI NL 07/2023)