EU-Kurzaufenthaltsvisa können leichter und benutzerfreundlicher beantragt werden

Die EU hat nach eigenen Angaben die Regeln für Kurzaufenthaltsvisa vereinfacht und benutzerfreundlicher gestaltet. Die wichtigsten Änderungen:

  •  Visaanträge können bis zu sechs Monate vor einer geplanten Reise eingereicht werden (vorher: drei Monate).
  • Mehrfachvisa mit langer Gültigkeit sind für Vielreisende einfacher zu erhalten.
  • Mit Ländern, die sich bei „irregulär in der EU aufhaltenden Staatsangehörigen“ kooperativ zeigen, können Regeln für die Bearbeitung von Visumsanträgen „angepasst werden“.
  • Die Visagebühr hat sich von 60 auf 80 Euro erhöht.

„Gleichzeitig stehen mehr Mittel zur Verfügung, um Risiken der irregulären Migration und Bedrohungen der inneren Sicherheit zu begegnen“, schreibt die Europäische Kommission in einer Pressemeldung am 3. Februar 2020.

EU-Visaregelung

Die EU-Visaregelungen decken Kurzaufenthaltsvisa für den Schengen-Raum ab, zu dem 22 Mitgliedstaaten und vier assoziierte Länder gehören. Derzeit müssen Bürger aus 105 Nicht-EU-Ländern und -Einrichtungen ein Visum besitzen, wenn sie für Kurzaufenthalte in den Schengen-Raum reisen. Der EU-Visakodex ist ein Regelwerk, das die Antragsverfahren, die Bearbeitung und die Erteilung von Kurzaufenthaltsvisa für die Europäische Union regelt. Er trat 2010 in Kraft und wird seitdem von allen EU-Mitgliedstaaten und assoziierten Staaten angewendet, die den Schengen-Besitzstand anwenden. (Europäische Kommission, 03/02/2020)

Lesen Sie hier die Pressmeldung der EU-Kommission in Deutschland