EU-Konsultation zur neuen EU-Verpackungsverordnung (PPWR)
Die Europäische Kommission hat am 6. August 2026 eine öffentliche Konsultation zu künftigen Vorschriften für nationale Herstellerregister im Rahmen der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) gestartet. Ziel ist es, Teile der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für Verpackungen in den EU-Mitgliedstaaten zu harmonisieren und die Registrierungspflichten für Unternehmen europaweit zu vereinheitlichen.
Auf Unternehmen, die Waren in andere EU-Staaten liefern, kommen dabei zusätzliche Anforderungen zu:
- Registrierungen in nationalen Verpackungsregistern
- Bestellung von Bevollmächtigten in den jeweiligen EU-Ländern
- einheitliche Berichts- und Kennzeichnungspflichten
Unternehmen sollten die Gelegenheit nutzen und ihre praktischen Erfahrungen, Bedenken und Verbesserungsvorschläge in die Konsultation einbringen. Nur so können die Auswirkungen der neuen Regelungen auf kleine und mittlere Unternehmen bei der weiteren Ausgestaltung der Vorschriften berücksichtigt werden.
Die Konsultation läuft bis zum 10. September. Teilnahme an der Konsultation.