EORI-Nummer – Verpflichtung zur Nutzung des Zoll-Portals
Ab dem 1. Oktober 2026 wird die Nutzung des Zoll-Portals für die Beantragung, Änderung der Stammdaten sowie Beendigung einer EORI-Nummer verpflichtend. Grundlage für die Verpflichtung ist Art. 6 Abs.1 UZK (Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9.Oktober 2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union).
Das Zoll-Portal bietet Unternehmen, Behörden sowie Privatpersonen einen zentralen Zugang zu den Onlineleistungen des Zolls, dafür genügt eine Registrierung unter www.zoll-portal.de mit digitaler Identifizierung (z. B. ELSTER, Online-Ausweis, BundID).
Verpflichtung zur Nutzung des Zoll-Portals
Im Portal kann der Bearbeitungsstand der Anträge jederzeit eingesehen und der Report dem Postfach entnommen werden. Auch an dieser Stelle erfolgt eine papierlose Abwicklung, die zu einer Beschleunigung des Verfahrens führt und gleichzeitig die Umwelt schont.
Ab dem 01.10.2026 sind alle Privatpersonen und Wirtschaftsbeteiligte verpflichtet, ihre Anträge grundsätzlich über das Zoll-Portal zu stellen. Die Vordrucke mittels Formularversion 0870 dürfen nur noch im Ausfallverfahren (das Zoll-Portal steht nicht zur Verfügung) genutzt werden.
Die Formulare für die Beantragung oder Beendigung einer EORI- oder Niederlassungsnummer sowie Änderung der Stammdaten stehen im Zoll-Portal unter „Dienstleistungen“ in der „EORI-Nr.-Verwaltung“ zur Verfügung.
Quelle: Informations Technik Zentrum Bund
(BHI NL Nr. 07/2026)