Entsendung- neue Informationspflichten seit 1.August 2022

Mit Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/1152 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen wurde das deutsche Nachweisgesetz geändert und kann auch Entsendungen betreffen.

So sollen in Entsendeverträgen für die Mitarbeiter ab einer Dauer von 4 Wochen die besonderen Modalitäten des Auslandseinsatzes unter Beachtung des Arbeitsrechts im Gastland enthalten sein, wie beispielsweise:

  •       welche Aufgaben kommen auf den Arbeitnehmer zu und wem ist er unterstellt
  •       der Arbeitsalltag im Ausland sollte klar beschrieben sein
  •       wie viel verdient der Arbeitnehmer im Ausland
  •       welche Zulagen wurden vereinbart
  •       welche auslandsbezogenen Mehrkosten können anfallen 
  •       im Falle höherer Lebenshaltungskosten im Ausland sind Arbeitgeber zum Ausgleich verpflichtet
  •       möglicher Risikozuschlag in Ländern mit geringeren Sicherheitsstandards oder besonderen klimatischen Bedingungen
  •       Arbeitszeit und Urlaub usw.

Quelle: Techniker Krankenkasse, EUR-Lex