Entsenderichtlinie ab 2020: Kein Wettbewerbsvorteil für Baufirmen

Weniger Konkurrenz und mehr Gerechtigkeit, das sind die Ziele der Reform der EU-Entsenderichtlinie. Die neue Richtlinie ab Juli 2020 sieht vor, dass ausländische Arbeitnehmer nach den gleichen Bedingungen beschäftigt werden sollen wie ihre einheimischen Kollegen. Damit will man Lohndumping vermeiden und Konkurrenz entschärfen. Die Richtlinie gilt nur für bestimmte Branchen, dazu gehört auch das Baugewerbe.

Die Sozialabgaben fallen im Herkunftsland an und es ist kein Ausgleich vorgesehen. Darin sieht das deutsche Baugewerbe einen Nachteil, schreibt die Deutsche Handwerks Zeitung (DHZ) am 04.01.2019.

Worum geht es in der Reform der EU-Entsenderichtlinie?

  • Alle Arbeitnehmer sollen den gleichen Lohn erhalten.
  • Ansprüche auf Urlaubs-, Weihnachts- oder Schlechtwettergeld können geltend gemacht werden.
  • Entsandte Arbeitnehmer können von bestimmten Zuschlägen und Tagegeldern sowie Sonderzahlungen profitieren.
  • Kosten, die bei einer Entsendung anfallen, etwa der Transport zum Arbeitsort oder die Kosten für die Unterbringung, dürfen nicht vom Lohn abgezogen werden.

Ausnahme: Für Fernfahrer sollen gesondert festgelegt Regelungen im Rahmen der Entsenderichtlinie gelten.

Kritik erntete die neue EU-Richtlinie bereits vor dem Beschluss. Aus Sicht des Baugewerbes erreichen die geplanten Regelungen, die die Arbeitgeberseite betreffen, nicht mehr Gerechtigkeit zwischen den Ländern. Die DHZ schreibt: „Sozialabgaben unterscheiden sich stark und liegen in vielen osteuropäischen Ländern niedriger als beispielsweise in Deutschland und Frankreich. Hier arbeiten deshalb besonders viele Menschen aus osteuropäischen Baufirmen. Die Sozialabgaben werden auch nach dem Inkrafttreten der Reform weiterhin in den Herkunftsländern fällig. Damit haben die ausländischen Firmen einen Wettbewerbsvorteil in Deutschland.“

Im Beitrag zitiert werden Deutsche Arbeitgeberverbände (BDA), die in der Verschärfung der Entsenderichtlinien nicht nur Rechtsunsicherheiten für deutsche Unternehmen sehen, sondern auch eine Benachteiligung und eine steigende Bürokratie. In Zukunft werde es vielfach einfacher sein, „Mitarbeiter in entfernte Drittstaaten zu schicken, als sie innerhalb des europäischen Binnenmarktes einzusetzen“.

Quelle: DHZ