Entgeltfortzahlung an Feiertagen im In- und Ausland
Der 1. Mai, Himmelfahrt und Pfingsten sind bei uns gesetzliche Feiertage. Aber wie sieht es aus, wenn Ihre Mitarbeitenden an diesen Tagen dienstlich im Ausland unterwegs sind? Müssen sie dort arbeiten oder haben sie Anspruch auf Entgeltfortzahlung? Und was ist, wenn dort ein Feiertag ist, bei uns aber nicht?
Hierüber informiert die Techniker Krankenkasse. Lesen Sie den vollständigen Artikel Entgeltfortzahlung an Feiertagen.
Quelle: Techniker Krankenkasse
(BHI NL 05/2023)