Einführung von Gebühren im Bereich Ausfuhrkontrolle

Ab 1. Januar 2024 erhebt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für seine Leistungen im Bereich der Ausfuhrkontrolle Gebühren. Hier finden Sie die Besondere Gebührenverordnung für die Kriegswaffenkontrolle, Ausfuhrkontrolle und Investitionsprüfung. Durch die Gebührenverordnung werden Gebühren u.a. für Ausfuhrgenehmigungen für Dual-Use-Güter (sowohl zivil als auch militärisch verwendbare Güter) im Sinne der EU-Dual-Use-Verordnung erhoben.

Bestimmte Leistungen, z.B. Nullbescheide, bleiben gebührenfrei. Die Gebührenerhebung beginnt ab dem 01.01.2024. BMWK und BAFA werden für den Bereich der Exportkontrolle die betroffenen Unternehmen zeitnah vor dem Beginn der Erhebung noch detaillierter über die Einzelheiten der Verordnung und das weitere Prozedere informieren.

Quelle Newsletter IHK München

(BHI NL 11/2023)