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Einführung des dCarnets zum 1. Juni 2026

In Zukunft wird es nicht mehr nötig sein, das Carnet zur Vorlage beim Zollamt in Papierform bei der IHK abzuholen. Stattdessen wird es einen QR-Code geben, der vom Zoll elektronisch abgelesen wird – ganz ohne Papier.

Volldigitales Carnet

Das digitale Carnet  ist ein elektronisches Zollpassierscheinheft für die vorübergehende Warenausfuhr, das den Prozess durch Online-Anträge, QR-Codes und App-Nutzung beschleunigt.

Das digitale Carnet baut auf dem eCarnet auf! (Zur Erklärung: Das eCarnet ist eine webbasierte Anwendung zur Beantragung und Bearbeitung von Carnets ATA/CPD. Die Antragstellung erfolgt online durch den Kunden. Der Ausdruck wird durch die IHK generiert. Je nach Wunsch des Kunden, wird das Carnet bei der IHK abgeholt oder zugestellt).

Die Europäische Union, die Schweiz, das Vereinigte Königreich und Norwegen werden das dCarnet zum 1. Juni 2026 gemeinsam einführen. Es sind bereits 30 der insgesamt 81 in der ICC vertretenen Carnet-Länder am Start, weitere werden schrittweise nachziehen. 

Achtung: Ab diesem Datum ist es in den genannten Ländern verpflichtend, beim Zoll ein volldigitales Carnet vorzulegen. Papiergebundene Carnets, die sich bereits zuvor im Umlauf befinden, behalten auch nach diesem Stichtag ihre Gültigkeit.

In einem sogenannten Mischfall (z.B. Schweiz und Mexiko) benötigen Sie sowohl einen QR-Code, wie auch ein Papier-Carnet. In die Schweiz müssen Sie digital abfertigen und in Mexiko per Papier.

Es gibt zwei Möglichkeiten, die QR-Codes für die Reise zu generieren, entweder durch das Herunterladen und Registrieren in der ICC-App oder mit Hilfe der Desktopversion. Bitte beachten Sie: Die Erstellung des Carnet im eCarnet-System und die Verwendung des QR Codes im dCarnet-System sind zwei unterschiedliche Systeme.

Am besten ist es, sich auf der Desktop-Version oder der App schon jetzt zu registrieren und sich mit der Handhabung vertraut zu machen. Hierzu gibt es das englischsprachige Erklärvideo der ICC (International Chamber of Commerce).

Merkblatt des DIHK zum digitalen Carnet

Quelle: DIHK

(BHI NL Nr. 04/2026)