Digitales COVID-Zertifikat der EU: Gültigkeit von Impfzertifikaten wird begrenzt

Die EU-Kommission hat neue Vorschriften für das digitale COVID-Zertifikat der EU angenommen. Damit wird für Reisen innerhalb der EU ein verbindlicher Anerkennungszeitraum von neun Monaten (genau 270 Tage) für Impfzertifikate festgelegt. Mit diesem Anerkennungszeitraum werden die Empfehlungen des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten berücksichtigt, denen zufolge Auffrischungsimpfungen spätestens sechs Monate nach Abschluss der ersten Impfserie erfolgen sollen.

Das Zertifikat bleibt für einen weiteren Zeitraum von drei Monaten über diese sechs Monate hinaus gültig damit sichergestellt ist, dass die nationalen Impfkampagnen angepasst werden können und die Bürgerinnen und Bürger Zugang zu Auffrischungsdosen haben. Damit genügend Zeit für die technische Umsetzung des Anerkennungszeitraums und die Kampagnen der Mitgliedstaaten für Auffrischungsimpfungen bleibt, gelten die neuen Vorschriften ab dem 1.Februar 2022.

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Quelle: Nachrichten der EU-Kommission in Deutschland

(BHI NL 01/2022)