Deutschland: Kleinunternehmerregelung für EU-Unternehmen
Die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) ist eine gesetzliche Vereinfachung für Unternehmen mit geringem Umsatz in Deutschland. Sie müssen für ihre Lieferungen und Leistungen keine Umsatzsteuer angeben und diese nicht an das Finanzamt abführen. Um die Voraussetzungen zu erfüllen, musste der Unternehmer bisher seinen Sitz in Deutschland haben und eine Umsatzgrenze von 50.000,00 Euro im Vorjahr und 22.000,00 Euro im laufenden Jahr nicht überschreiten.
Änderungen ab dem 1. Januar 2025:
Es wird auch Unternehmen mit Sitz in EU-Ländern ermöglicht, in Deutschland als Kleinunternehmen anerkannt zu werden und umgekehrt. Die Umsatzgrenze erhöht sich auf 25.000,00 Euro im Vorjahr und auf 100.000,00 Euro im laufenden Jahr. EU-Kleinunternehmer erhalten eine unionsweit gültige Kleinunternehmer-Identifikationsnummer (KU-Id-Nr.)
Quelle: Handwerkskammer Schleswig-Holstein
(BHI NL 10/2024)