Der Zoll warnt eindringlich vor Betrug

Bürgerinnen und Bürger melden dem Zoll immer wieder, dass sie Zahlungsaufforderungen erhalten haben, die angeblich von Zollbehörden stammen sollen.
Zuweilen wird in diesen Schreiben mit Strafverfahren, Inhaftierung oder Beschlagnahme von Paketsendungen gedroht. Auch werden oft extrem hohe Steuerzahlungen gefordert und bei umgehender Begleichung eines geringeren Betrags der Erlass der Restsumme in Aussicht gestellt. Bei solchen Bescheiden handelt es sich immer um Fälschungen!

Die Zollbehörden haben ein starkes Interesse daran, dass niemand durch derartige betrügerische Fälschungen geschädigt wird und bittet daher jede Empfängerin und jeden Empfänger, die oder der auch nur einen geringen Verdacht hat, dass mit einem Bescheid einer Zollbehörde "etwas nicht stimmen könnte", unbedingt Kontakt mit dem Zoll aufzunehmen.
Helfen Sie mit, solche Fälschungen aufzudecken und senden Sie verdächtige Schriftstücke elektronisch, per Fax oder Brief an die Kontaktstelle der Zentralen Auskunft mit Ihrer E-Mail-Adresse, Ihrer Faxnummer oder Ihrer Postanschrift. Sie erhalten eine Rückmeldung, wie Sie sich am besten verhalten sollen.

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Quelle: zoll.de

(BHI NL 10/2022)