CITES-Update: Ausnahmeregelung für Musikinstrumente offiziell beschlossen

Mitte August 2019 ist die CITES-Vertragsstaatenkonferenz (CoP 18) in Genf zusammengetreten, die sich aus 183 Vertragsstaaten zusammensetzt. Die EU und Kanada haben sich hier mit einem Antrag durchgesetzt, wonach fertige Musikinstrumente, Musikinstrumententeile und fertige Musikinstrumenten-Zubehöre als Ausnahmeregelung von CITES II in die Fußnote #15 aufgenommen werden sollen.

Das Reisen mit Musikinstrumenten könnte nun leichter werden und auch der Kauf und Verkauf von gebrauchten Instrumenten ohne artenschutzrechtliche Genehmigungen (CITES-Nachweis) wären in diesem Fall wieder möglich.

Bitte beachten Sie, dass die Ausnahmeregelung noch nicht sofort in Kraft tritt. Sobald dies der Fall ist, informieren wir Sie umgehend.



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