KI-Generiert

CBAM im Handwerk – Was gilt ab 2026 beim CO2-Grenzausgleichssystem? Online-Seminar, 12.12.2025

Handwerksbetriebe, die Aluminium, Stahl, Eisen oder daraus hergestelltes Blech aus Ländern wie der Türkei oder anderen Drittstaaten importieren, müssen ab 2026 zugelassene CBAM-Importeure sein. Davon betroffen sind alle Importeure, deren Einfuhren in Summe 50 to überschreiten oder überschreiten werden.

Wie Sie sich für die CBAM-Regelphase ab 2026 am besten aufstellen, erfahren Sie in unserem Online-Seminar.

Melden Sie sich am besten noch heute an!

Mehr Infos zum Online-Seminar und Anmeldung

Kontakt bei Fragen zum Online-Seminar:

Günter Wagner

Außenwirtschaftsberater

Tel. +49 911 586856-13

g.wagner--at--bh-international.de

(BHI NL Nr. 11/2025)