CBAM im Handwerk – Was gilt ab 2026 beim CO2-Grenzausgleichssystem? Online-Seminar, 12.12.2025
Handwerksbetriebe, die Aluminium, Stahl, Eisen oder daraus hergestelltes Blech aus Ländern wie der Türkei oder anderen Drittstaaten importieren, müssen ab 2026 zugelassene CBAM-Importeure sein. Davon betroffen sind alle Importeure, deren Einfuhren in Summe 50 to überschreiten oder überschreiten werden.
Wie Sie sich für die CBAM-Regelphase ab 2026 am besten aufstellen, erfahren Sie in unserem Online-Seminar.
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(BHI NL Nr. 11/2025)