Bundesfinanzministerium warnt vor "Export Certificate"

Das Bundesfinanzministerium weist ausdrücklich darauf hin, dass das Nachweissystem „Export Certificate“ nicht pauschal als entsprechender Nachweis anzusehen ist.

Bei Export Certificates handelt es sich um eine Softwarelösung zur Erstellung von Gelangensbestätigungen zum Nachweis der Umsatzsteuerfreiheit innergemeinschaftlicher Lieferung nach § 4 Nr.1 Buchstabe b UstG. Die Softwarelösung wird von einer ausländischen Firma beworben.  Das System wurde aber nicht in Abstimmung mit der deutschen Finanzverwaltung entwickelt und evaluiert.

Gelangenbescheinigung

Bei einem Versand via Spedition wird die sog. Spediteursbescheinigung über den Transport als Nachweis der Steuerfreiheit bei innergemeinschaftlichen Lieferungen in ein EU-Land akzeptiert. Bei Abholungen oder Selbstbeförderungen durch den deutschen Lieferanten, bedarf es nach wie vor der Gelangensbestätigung, die vom Abnehmer bestätigt werden muss.

Mustervordrucke von Gelangensbestätigungen erhalten Sie bei der Exportberatung von Bayern Handwerk International.