Brexit: Zollanmeldung auch unter 1.000,00 Euro / 1.000 kg

Viele Speditionen verlangen auch unter 1.000,00 Euro Warenwert eine digitale Zollanmeldung für Lieferungen nach Großbritannien.

Fragen Sie bei Ihrem Spediteur nach, ob bei Warensendungen mit einem Wert unter 1.000,00 Euro ein ABD erforderlich ist, um die Zollabwicklung an der Grenze zu beschleunigen.

Hintergrund:

Wenn Waren auf dem Landweg über zum Beispiel Frankreich nach Großbritannien transportiert werden, ist die Außenzollstelle nicht Deutschland, sondern Frankreich. Dann sind die dort geltenden Regelungen zu beachten.

Eine digitale Zollanmeldung / MRN ist zwar nicht explizit vorgeschrieben, wird aber zur schnelleren Zollabwicklung aktuell von Spediteuren verlangt.

Zu diesem Thema gibt es bislang kontroverse Meinungen.

Die deutsche Zollverwaltung macht von der im UZK beschriebenen Möglichkeit Gebrauch unter 1.000,00 Euro / 1.000 kg auf eine digitale Zollanmeldung zu verzichten.

Weitere Informationen dazu auf der Seite der IHK Würzburg.



Quelle: IHK Würzburg-Schweinfurt



(BHI NL 02/2021)