Brexit-Vorbereitung für Handwerksbetriebe

In der aktuellen Diskussion über den Brexit liest man viel über dessen Auswirkungen auf den freien Warenverkehr oder dem Aufenthaltsrecht für EU-Bürger in Großbritannien.

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks hat nun die wichtigsten Punkte aufgeführt, die für Handwerksunternehmen relevant sind, wenn sie Waren in das Vereinigte Königreich liefern, verkaufen oder dort Dienstleistungen erbringen und umgekehrt, die von dort Dienstleistungen oder Waren erhalten oder Waren durch das Vereinigte Königreich befördern:

  • Der Zugang für bestimme Dienstleistungen ist nicht mehr möglich.
  • Die EU-Entsenderichtlinien gelten nicht mehr, sie werden durch englisches Recht ersetzt.
  • Bei der Anerkennung von britischen Abschlüssen kommen die Regeln für Drittstaaten zur Anwendung. Umgekehrt ist in Großbritannien die Anerkennung der Berufsqualifikationen bislang unklar.
  • Gesellschaftsformen in einer britischen Rechtsform verlieren in Deutschland ihre Anerkennung.
  • Produkte aus dem vereinigten Königreich sind nicht mehr zollbefreit.
  • Es wird zu Lieferverzögerungen kommen.
  • Ursprungsanteile zählen nicht mehr als EU-Ware.
  • CE-Kennzeichnung sind im Vereinigten Königreich weiterhin anerkannt, es fehlt aber die Rechtsgrundlage.
  • Daten müssen von einem britischen auf einen deutschen Server verschoben werden.

Weitere Erläuterungen und Tipps lesen Sie im Online-Artikel des ZDH:

Brexit-Vorbereitung für Handwerksbetriebe