Brexit: Import von Produkten aus dem Vereinigten Königreich
Sie haben einen britischen Lieferanten oder möchten das erste Mal seit dem Brexit Waren aus dem Vereinigten Königreich (VK) importieren?
Beachten Sie bitte, dass bei der Einfuhr der Waren noch die deutsche Einfuhrumsatzsteuer von 19 % zu entrichten ist. Importsendungen bis zu einem Warenwert von 150,00 € können zollfrei eingeführt werden. Sollte der Warenwert 150,00 € übersteigen, muss immer eine Zollanmeldung abgegeben werden.
Das Handels- und Kooperationsabkommen (TCA) zwischen der EU und dem VK, sieht zwar generell Nullzollsätze zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich vor, jedoch nur für sogenannte Ursprungserzeugnisse des VK oder der EU.
Entgegen der weit verbreiteten Meinung sind somit sind nicht alle Waren automatisch von Zollgebühren befreit. Die bloße Herkunft einer Ware aus UK begründet jedoch noch nicht den Ursprung der Ware. Voraussetzung für die Zollbefreiung ist der präferenzielle Ursprung der Ware, der im Vorfeld ermittelt werden muss. Im Merkblatt zum TCA der Generalzolldirektion finden Sie kompakte Informationen zu den Ursprungs- und Verfahrensregeln. Bitte prüfen Sie vor dem Import von Waren aus dem VK immer, ob die Produkte gegebenenfalls Zollgebühren unterliegen, damit es nach der Einfuhr der Waren nicht zu teuren Überraschungen kommt.
(BHI NL 04/2021)