Brexit: EU-Kommission empfiehlt Unternehmen, sich vorzubereiten

Die Beiträge der Europäischen Kommission zum Brexit überschlagen sich derzeit, denn es zeichnet sich ein Szenario ab, das man in der europäischen Politik und Wirtschaft tunlichst vermeiden möchte: der harte Brexit.  Die Kommission drängt nun Unternehmen, sich jetzt schon darauf vorzubereiten, falls man sich bis zum 30. März 2019 nicht auf ein Abkommen einigt. In diesem Fall müssten Einfuhr- und Ausfuhrgenehmigungen wie für alle anderen Drittländer eingeholt werden, außerdem würden CE-Bescheinigungen ihre Gültigkeit verlieren und auch die Realisierung eines einheitlichen europäischen Patentsystems käme in Gefahr.

Auf den Seiten Brexit prepardness veröffentlicht die Europäische Kommission englischsprachige Informationen (notice to stakeholders) an Wirtschaftsbeteiligte. Darin werden die möglichen Folgen für betroffene Wirtschaftsbereiche und einzelne Regulierungen im Falle eines harten Brexits erläutert.

Bisher wurden 62 Mitteilungen veröffentlicht, unter anderem zu folgenden Themen:

  • CE-Kennzeichnung
  • Lizenzen/Ein- und Ausfuhrgenehmigungen
  • Markenschutz
  • Chemikaliengesetzgebung REACH
  • Typengenehmigung von Fahrzeugen
  • Binnen- und Seeschifffahrt
  • Schienenverkehr
  • Zulassung von Arzneimitteln

Die Germany Trade & Invest (GTAI) hat dazu eine Reihe von Themen erörtert, die Sie hier nachlesen können:

Die Germany Trade & Invest (GTAI) hat dazu eine Reihe von Themen erörtert, die Sie hier nachlesen können: GTAI-Special Brexit