Brexit: EORI-Nummer bei Zollverwaltung bereits jetzt beantragen

Gerade weil nicht klar ist, wie sich die Handelsbeziehungen zwischen der EU und Großbritannien nach dem Brexit darstellen werden, empfehlen wir Ihnen, jetzt schon eine EORI-Nummer bei der Zollverwaltung zu beantragen. Es könnten im März 2019 Engpässe im Antragsverfahren entstehen.

Das Wichtigste zur EORI-Nummer

Die EORI-Nummer (Economic Operators´ Registration and Identification number) dient in der Europäischen Union den Zollbehörden zur Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten. Sie ist in dem Mitgliedstaat zu beantragen, in dem das Unternehmen ansässig ist. Es besteht die Pflicht zur Angabe der EORI-Nummer für alle Wirtschaftsbeteiligte. Die EORI-Nummer ist bei Zollanmeldungen anzugeben.

 Weitere Informationen dazu finden auf den Seiten des Zolls: Beantragung einer EORI-Nummer und Änderung der Beteiligtendaten

Weitere Tipps zum Brexit

Ab sofort finden Sie auf den Seiten von www.bh-international.de unter dem Suchbegriff „Brexit“ jeden Monat Informationen zum geplanten Austritt Großbritanniens aus der EU, mit Hinweisen zur Vorbereitung für Ihr Unternehmen.