Brexit: CE-Kennzeichnung kann noch länger verwendet werden
Am 24.08.2021 wurde entschieden, dass die CE-Kennzeichnung noch bis Anfang 2023 verwendet werden kann. Ausgenommen sind Medizinprodukte.
Die Vorgaben zur UKCA-Kennzeichnung traten am 01.01.2021 in Kraft. Bisher war der 01.01.2022 Stichtag für die Umstellung vom CE- auf das UKCA-Zeichen für den Warenvertrieb ins Vereinigte Königreich. Jedoch erfolgte am 24.08.2021 die Entscheidung einer Verlängerung der Anwendungsfrist der CE-Kennzeichnung bis Anfang 2023.
Ursprünglich waren Unternehmen im Rahmen des Brexits bis Ende 2021 verpflichtet, Waren mit der britischen UKCA-Kennzeichnung zu versehen und diese natürlich auch nach den nationalen Anforderungen zu testen. Angesichts der anhaltenden Auswirkungen der COVID-19 Pandemie wird Unternehmen nun ein Jahr mehr Zeit eingeräumt, um ihren rechtlichen Verpflichtungen nachzukommen. Weitere Informationen, sowie die Liste der betroffenen Waren findet man auf den Seiten der britischen Regierung.
Quelle: DIHK
(BHI NL 07/2021)