Als Aussteller oder Besucher auf Messen - Welche Reisebestimmungen gelten?

Die deutsche Messwirtschaft hat durch den Lockdown und dem damit einhergehenden Verbot von Präsenzveranstaltungen einen Verlust von ungefähr 40 Milliarden Euro erlitten. Nach und nach kann die Messebranche jedoch aufatmen und die Planungen wieder aufnehmen.
Am Mittwoch, den 07.07.2021 wurden beispielsweise Portugal, Russland, und Großbritannien nur noch zu Hochinzidenzgebieten erklärt, was positive Auswirkungen auf Geschäftsreisen hat. Aussteller und Besucher auf deutschen Messen gelten nun als „Geschäftsreisende mit wichtigem Grund“ und die Quarantänepflicht entfällt, wenn sie sich höchstens fünf Tage lang in Deutschland aufhalten.

Die Regelungen für die Ein- und Ausreise aus bzw. in europäische Länder ändern sich derzeit häufig.
Für Tschechien sind gerade am 09.07.2021 neue Einreiseregelungen beschlossen worden. Lesen Sie auf unserer Homepage die neuen Bestimmungen für Tschechien.

Informieren Sie sich immer vorab bei unseren Außenwirtschaftsberaterinnen und -beratern, welche Bestimmungen für Ihr Zielland momentan gelten.



Quelle: AUMA



(BHI NL 06/2021)