ABSCHAFFUNG DER 22 EUR- FREIGRENZE ZUM 01.01.2021
Waren, deren Gesamtwert nicht höher als 22 EUR ist, sind einfuhrabgabenfrei (sog. „Sendung mit geringem Wert“ sind zoll- und einfuhrumsatzsteuerbefreit; Ausnahmen gelten für private Geschenksendungen). Kleinsendungen mit einem Wert von 22 – 150 EUR sind zwar zollfrei aber nicht einfuhrumsatzsteuerbefreit.
Zum 01. Januar 2021 wird die Zollfreigrenze von 22 EUR nun abgeschafft und die Grenze für die Ersterhebung der Einfuhrabgaben damit einhergehend von 5,00 EUR auf 1,00 EUR abgesenkt. Dies wurde in einer Pressemitteilung der Europäischen Kommission bereits 2016 bekanntgegeben.
Dadurch soll der Mehrwertsteuerbetrug eingedämmt und EU-Unternehmen gegenüber drittländischen Wettbewerbern nicht mehr länger benachteiligt werden. Kauft sich z.B. ein deutscher Kunde ein T-Shirt in China für 18,00 EUR, bekommt er dieses steuerfrei geliefert. Hätte er das T-Shirt im Wert von 18,00 EUR allerdings in Deutschland gekauft, müsste der Händler direkt 19% Mehrwertsteuer abführen. Der EU entgehen somit wertvolle Einnahmen, auf die zukünftig nicht mehr verzichtet werden soll.
Quelle: Zollcon