Ab 2019: neue Reisekosten- Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen im Ausland

Das BMF hat die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsdienstreisen ab 1. Januar 2019 bekannt gemacht (BMF, Schreiben v. 28.11.2018 - IV C 5 - S 2353/08/10006 :009).

Im aktuellen BMF-Schreiben zur Steuerlichen Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütungen wurde für 2019 folgender Passus neu aufgeführt:

Die festgesetzten Beträge für die Philippinen gelten auch für Mikronesien, die Beträge für Trinidad und Tobago gelten auch für die zu dessen Amtsbezirk gehörenden Staaten Antigua und Barbuda, Dominica, Grenada, Guyana, St. Kitts und Nevis St. Lucia, St. Vincent und Grenadinen sowie Suriname. Zur Vereinfachung werden die Länder Mikronesien, Antigua und Barbuda, Dominica, Grenada, Guyana, St. Kitts und Nevis St. Lucia, St. Vincent und Grenadinen, Suriname mit den entsprechenden Werten weiterhin in der Übersicht aufgeführt.  (Quelle: Bundesministerium der Finanzen, 28. November 2018)

Das Schreiben inklusive Liste ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht.