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A1-Bescheinigungen für Selbständige

Ab 2022 müssen nun auch Selbständige oder deren Steuerberater die A1-Bescheinigung für Entsendungen in EU-, EWR- Staaten, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich elektronisch über die Anwendung sv.net beantragen. Das Programm übermittelt den Antrag dann an den zuständigen Sozialversicherungsträger. Liegen die Voraussetzungen für die A1-Bescheinigung vor, wird sie online im Postfach des sv.net zugestellt. Anträge in Papierform sind nicht mehr möglich.

Ausnahme: Sonderform „Gewöhnliche Ausübung der selbstständigen Tätigkeit in mehreren Mitgliedstaaten“. Wenn Sie als Selbständiger in einem anderen Land mindestens an einem Tag pro Monat oder an fünf Tagen pro Quartal im Einsatz sind, muss der Antrag weiterhin in Papierform bei der DVKA abgegeben werden.

Einen Überblick zur A1 Bescheinigung bietet unser Merkblatt A1 Bescheinigung.

 

 (BHI Nl 01/2022)