A1-Bescheinigung - bald überflüssig?
Vielleicht haben Sie auch schon davon gehört, dass für Geschäftsreisen sowie kurzfristige Tätigkeiten von bis zu drei Tagen innerhalb eines Zeitraums von 30 Tagen künftig die Pflicht, eine A1-Bescheinigung zu beantragen, entfallen soll.
Aber Achtung: Dieser Regelung muss noch durch den Europäischen Rat formell zugestimmt und danach im Amtsblatt veröffentlicht werden – kommt also frühestens 2028! Außerdem ist der Bausektor komplett von der Ausnahmeregelung ausgenommen und benötigt weiterhin eine A1-Bescheinigung!
Aktuell muss also immer noch für jeden geschäftlichen Anlass im Ausland (Messe,- oder Geschäftspartnerbesuch, Bau-und Montagearbeiten) eine A1-Bescheinigung beantragt werden. Wer, wo, wie eine A1-Bescheinigung beantragt, erfahren Sie in unserem neu überarbeiteten Merkblatt, ab sofort bestellbar auf unserer Homepage.
(BHI NL Nr. 08/2026)