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Zu viel Kleinstaaterei im EU-Binnenmarkt

München – Der Dienstleistungsexport innerhalb der EU wird durch ein Dickicht an  Regeln erschwert. So müssen in Deutschland beschäftigte Mitarbeiter vor jedem Arbeitseinsatz in Frankreich, Italien oder Österreich bei den dortigen Behörden angemeldet werden. Ansonsten können empfindliche Strafen drohen. Erstmals existiert nun eine umfassende Länderübersicht über solche Regelungen zur Mitarbeiterentsendung sowie zum Arbeits- und Steuerrecht. Das Online-Portal „Dienstleistungskompass“ des Bayerischen Industrie- und Handelskammertags (BIHK) sowie der Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Handwerkskammern führt die Vorschriften der zwölf wichtigsten EUHandelspartner sowie die Schweiz und Norwegen im Detail auf. Als grenzüberschreitende Dienstleister tätig sind zum Beispiel IT-Firmen, Messebauer, Monteure, Spediteure und Ingenieurbüros. Dazu gehören aber auch Industriefirmen, die ihren Auslandskunden zunehmend umfassende Services wie Planung und Wartung anbieten.
„Es ist bizarr und widerspricht dem Grundgedanken des Binnenmarkts, dass viele EULänder ihre Märkte für Dienstleistungen mit Bürokratie abschotten“, kritisiert BIHKPräsident Eberhard Sasse. „Der Binnenmarkt ist mit rund 500 Millionen Verbrauchern das Herzstück der Europäischen Union, aber bei den Dienstleistungen ist er unvollendet“, so Sasse. „Die umständlichen Anmeldeprozesse für entsandte Mitarbeiter, unterschiedliche Arbeits- und Sozialstandards sowie unklare Steuerregelungen erschweren das Geschäft besonders für kleine und mittlere Unternehmen“, sagt Sasse. Einfachere Regeln und mehr Informationen könnten einen Wachstumsschub auslösen, denn bayerische Unternehmen haben gute Chancen, ihre Services europaweit zu erbringen.
„Produkte und Dienstleistungen bayerischer Handwerksbetriebe werden in ganz Europa – und besonders in den unmittelbaren Nachbarländern – immer stärker nachgefragt. Formalien und Bürokratie behindern die Betriebe aber oftmals in ihrer unternehmerischen Tätigkeit. Die Wirtschaftsorganisationen bemühen sich daher auf politischer Ebene um Erleichterungen. Bis dahin bietet der ‚Dienstleistungskompass‘ – neben der persönlichen Beratung der Kammern – eine sinnvolle Unterstützung“, betont Franz Xaver Peteranderl, Präsident der Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Handwerkskammern.  
 
Der Dienstleistungssektor steht für mehr als zwei Drittel der Wirtschaftsleistung im Freistaat. Die Europäische Dienstleistungsrichtlinie, die den EU-Binnenmarkt für Dienstleistungen verwirklichen sollte, wurde bereits vor mehr als zehn Jahren verabschiedet. In einer BIHK-Studie nannten bayerische Unternehmen bürokratische Auflagen beim Einsatz von Mitarbeitern in anderen EU-Ländern sowie Nachteile bei Ausschreibungen als besonders große Hemmschuhe. 
Das kostenfreie Portal findet sich auf www.dienstleistungskompass.eu und wird ständig aktualisiert.

Quelle: BIHK Bayerischer Industrie- und Handelskammertag e.V. München