Aktuelle Informationen zum Brexit
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Informationen zum Thema Brexit

Nach dem Ende der Übergangsphase am 31. Dezember 2020 wird es zahlreiche Änderungen geben – unabhängig davon, ob es ein Freihandelsabkommen gibt oder nicht.

Nachstehend finden Sie verschiedene Informationen hinsichtlich Zollformalitäten, EORI-Nummern, Marktzugang und Produktsicherheit etc.

Zum Thema Entsendung von Mitarbeitern hinsichtlich Auftragsausführungen im Vereinigten Königreich ist aktuell nichts abschließend geklärt und wird wohl schwierig werden, solange es kein gesichertes Abkommen gibt. Sobald uns hierzu Informationen vorliegen, werden wir diese hier auf unserer Homepage oder in unserem Newsletter  veröffentlichen.



Brexit und Exportkontrolle



Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat zum Thema Exportkontrolle ein Merkblatt herausgegeben, welches einen Überblick über die ab dem 1. Januar 2021 geltenden exportkontrollrechtlichen Vorschriften im Zusammenhang mit dem Vereinigten Königreich gibt.





Mitteilung der EU-Kommission an Unternehmen



In ihrem Artikel berichtet die GTAI (Germany Trade and Invest) über die neue Mitteilung der EU-Kommission „getting ready for changes“, die einen guten Überblick über die anstehenden Veränderungen bietet.



Verwendung von Holzverpackungen im Warenverkehr mit dem Vereinigten Königreich



Die Wirschaftskammer Österreich hat Regularien des Vereinigten Königreichs ab 1.1.2021 bei der Verwendung von Holzverpackungen veröffentlicht.

Holzverpackungen sind beispielsweise:
Paletten, Kistenpaletten, Palettenaufsetzrahmen, Verpackungskisten, Kästen, Lattenkisten, Fässer und ähnlichen Verpackungsmittel. Ladehölzer, Stauholz, Abstandshalter und Böcken.

Mit Holzverpackungen können Schädlinge eingeschleppt werden. Daher dürfen beim Export und Import nur Holzverpackungen verwendet werden, die entsprechend dem IPPC-Standard ISPM 15 entsprechend behandelt wurden. Es handelt sich dabei um den Standard einer Unterorganisation der UNO, der fast weltweit Anerkennung findet.

Holzverpackungsmaterial muss entsprechend eines besonderen Zeit–Temperatur-Plans von zugelassenen Unternehmen hitzebehandelt werden, um allfällige Schädlinge abzutöten. Darüber hinaus ist das so behandelte Holz entsprechend zu markieren.
 
Holzverpackungen, die innerhalb der EU oder im Warenverkehr mit der Schweiz verwendet werden, müssen nicht gemäß ISPM-15 behandelt und gekennzeichnet sein. Diese Verpackungen sind auch dementsprechend günstiger. Dies gilt auch während der Übergangszeit bis zum 31.12.2020 für das Vereinigte Königreich.

Ab dem 01.01.2021 ist das Folgende zu beachten:
  • Verarbeitetes Holz (z.B. Sperrholz, Leimholz, OSB, CLT) bedarf keiner weiteren Hitzebehandlung und Kennzeichnung.

  • Alle anderen Waren aus Holz (z.B. Paletten, Kisten, Stauholz) müssen ab dem 1. Januar 2021 die internationalen ISPM15-Standards erfüllen, indem sie einer Wärmebehandlung und Kennzeichnung unterzogen worden sind.
    Hier gibt es Ausnahmen:
    Für Lieferungen von Holzprodukten, die gem. ISPM 15 erhitzt und gekennzeichnet werden (sog. Regulated Timbers, darunter Weichhölzer, die nicht entrindet sind, und einige Harthölzer) braucht Stauholz keine zusätzliche ISPM 15 Kennzeichnung, wenn es aus dem gleichen Produkt und der gleichen Qualität wie das verpacktes Holz und fest zusammengebunden ist („banded in“). Wenn das Stauholz lose / nicht mit dem verpacktem Produkt zusammengebunden ist, muss es gem. ISPM 15 erhitzt und gekennzeichnet werden.

    Quelle: WKO/IHK Nürnberg


Hinweise zu Gerichtsverfahren ab 2021



Im Austrittsabkommen ist geregelt, dass für gerichtliche Verfahren, die bis zum Ende der Übergangsphase eingeleitet wurden, europäische Regeln gelten, insbesondere die Verordnung (EU) Nr. 1215/2021. Für nach dem 31. Dezember 2020 eingeleitete Verfahren gelten andere Regeln.

Die Verordnungen über den europäischen Vollstreckungsbescheid, über das Verfahren für geringfügige Forderungen und über das europäische Mahnverfahren gelten nur noch für Verfahren, die vor dem Ende der Übergangsphase eingeleitet wurden. Für das VK werden diese Verfahren mit Wirkung zum 1. Januar 2021 abgeschafft.  

Quelle: GTAI