Schweiz: Kontrollen werden 2018 erhöht

Der Schweizer Bundesrat hat im August 2017 beschlossen, die jährliche Zahl der Kontrollen über die Einhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen künftig von 27.000 Kontrollen auf mindestens 35.000 zu erhöhen. Die Verordnungsänderung tritt am 1. Januar 2018 in Kraft. Betroffen von den Kontrollen sind auch ausländische Dienstleistungserbringer mit Sitz in der EU / EFTA, die grenzüberschreitend Dienstleistungen in der Schweiz erbringen.

Die neue Verordnung folgt der aktuellen Situation, denn die bislang geltende Mindestzahl von 27.000 Kontrollen wurde zuletzt weit überschritten. 2016  wurden bereits 32.000 Kontrollen durchgeführt, dazu kamen rund 10.000 Kontrollen im Rahmen des ordentlichen GAV-Vollzugs der Paritätischen Kommissionen – die Kontrolle von Schweizer Arbeitgebern auf Einhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen. Die neue Kontrollvorgabe trägt nun auch der gestiegenen Zahl an meldepflichtigen Kurzaufenthalten Rechnung.

 

Quelle: Deutsche Handelskammer Schweiz und Schweizerische Eidgenossenschaft (Meldung vom 23.08.2017)