Niederlassung
Die Repräsentanz im Ausland
Die intensivste Form des Auslandsgeschäfts ist die Gründung einer eigenen Niederlassung. Dazu gibt es drei Alternativen:
- die unselbstständige Betriebsstätte im Ausland,
- die selbstständige Zweigniederlassung, die vom Hauptunternehmen nicht getrennt ist und denselben Namen trägt,
- das Tochterunternehmen, eine vom Mutterunternehmen unabhängige Gesellschaft.
Der Standort im Ausland erfordert eine besonders detaillierte Vorbereitung. Die Exportberater von Bayern Handwerk International stehen Ihnen in allen wichtigen Fragen zur Seite.
