Österreich: Neuerungen bei der Entsendung von Mitarbeitern

Seit 1. Januar 2017 finden die Regelungen zur Entsendung von Mitarbeitern nach Österreich
durch das neu geschaffene Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz Anwendung.

Neu ist (und das ist positiv für EU-Handwerker): Die Frist zur Abgabe einer Entsendemeldung
(bislang 8 Tage vor Arbeitsaufnahme) wurde aufgehoben.
Die Meldung muss nun unmittelbar vor Arbeitsaufnahme erfolgen.

Wer vor Arbeitsaufnahme keine Meldung abgibt oder Änderungen der Personen bzw. eine
frühzeitige Beendigung der Baustelle etc. nicht rechtzeitig meldet, kann mit einer Geldstrafe von
1.000 bis 10.000 Euro pro Arbeitnehmer belegt werden. Die Strafen wurden also verdoppelt.



Lassen Sie sich durch verkürzte Medien-Berichterstattungen nicht verwirren. Hier entstand
teilweise der Eindruck, dass keine Meldungen mehr abgegeben werden müssen und somit
keine Strafen mehr entstehen. Das ist nicht der Fall.